Prozeßkostenübersicht: | Geben Sie in das Feld "Streitwert"
den Betrag ein, um den prozessiert wird. Wenn Sie und/oder
Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie
das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter
hat Anwalt". Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das Feld "mit Beweisaufnahme" und geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten. Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen. |
Besonderen Dank an dieser Stelle an Richter Franz Dimbeck für die Überlassung dieses Programms. Weitere Programme unter http://www.dimbeck.de